Schutzkonzept

Liebe Eltern,

 

im Juni 2024 sind mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz weitreichende Änderungen des Sozialgesetzbuches VIII in Kraft getreten. Die Veränderungen betreffen auch Fragen des Kinderschutzes in unseren Kindertagesstätten. 

So verpflichtet Paragraph 45 die Einrichtungen, ein institutionelles Schutzkonzept gegen Gewalt bis 2024 zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. 

 

Unsere Kindertageseinrichtung ist ein sicherer Ort. Das war und bleibt unser Selbstverständnis. Kinder können sich nur weiterentwickeln, selbsttätig neue Erkenntnisse über sich und die Welt gewinnen, wenn sie einen Ort haben, der ihnen eine sichere und altersgerechte Lernumgebung bietet. 

Die Persönlichkeit der Kinder zu unterstützen, ist ein wichtiges Bildungsziel gemäß der UN Kinderrechtskonvention und zum anderen ein Beitrag zur Gewaltprävention. Kinder, die sich wertgeschätzt fühlen und im Alltag die Erfahrung machen, dass ihre Worte und Handeln Gehör und Beachtung finden, sind stärker und besser in der Lage, sich gegen grenzüberschreitendes Verhalten von anderen zur Wehr zu setzen. 

 

Die Kindertagesstätte Nicolino hat sich mit allen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern intensiv mit den Themen 

 

• Gewaltschutz, eigene Haltung und Arbeitsweisen hierzu   

• Beteiligungsrechte der Kinder 

• Beschwerdemöglichkeiten von Kindern und Erwachsenen

 

beschäftigt und ein individuell auf die Einrichtung und deren Gegebenheiten zugeschnittenes Schutzkonzept entwickelt. 

 

Zur Umsetzung der präventiven Inhalte sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet. Bei Neueinstellungen wird die Selbstverpflichtung Bestandteil und Voraussetzung im Auswahlverfahren sein.  

 

Zudem wünschen wir uns eine vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern. 

 

Ihr Nicolino Team

 

Gerne können Sie das Schutzkonzept in unserem Büro einsehen. 

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© Kindertagesstätte der Evangelisch-Lutherischen St. Nicolai-Gemeinde